Trotz eines von der EU gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens müssen Bewerber um eine Privatpilotenlizenz in Deutschland vorerst weiterhin der Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden zustimmen.

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag des Bundesrates zur Streichung des Paragrafen 7 Absatz 1,  Nummer 4 LuftSiG abgelehnt und sich damit offensiv zur Zuverlässigkeitsüberprüfung bekannt. Darüber informiert die Aircraft Owners and Pilot Association (AOPA) auf ihrer Internetseite und zitiert die Bundesdrucksache 18/9833:

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Es ist zutreffend, dass die EU-Kommission in dieser Frage ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat. Die Bundesregierung hat sorgfältig geprüft, ob der begründeten Stellungnahme der Kommission durch Änderungen des Bundesrechts, insbesondere des Luftsicherheitsgesetzes und des Luftverkehrsgesetzes, nachgekommen werden kann. Diese Prüfung ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Bundesregierung das geltende Erfordernis einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten (§ 4 Absatz 1 Nummer 3 des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Luftsicherheitsgesetzes) während der derzeit erhöhten abstrakten Gefahr eines terroristischen Anschlags aus Sicherheitsgründen nicht lockern sollte.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten kann wirksam verhindern, dass bekannte terroristische Gefährder in Deutschland eine Pilotenausbildung durchlaufen und Flugfähigkeiten erlangen, die sie anschließend zur Begehung eines Anschlags missbrauchen könnten. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Gefahr, die von Terror- Organisationen wie beispielsweise dem sogenannten “Islamischen Staat (IS)“ ausgeht, erscheint es durchaus möglich, dass eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in Deutschland ansässige Unterstützer von einer möglicherweise angestrebten Pilotenausbildung abhält. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht in all jenen Mitgliedstaaten eine Sicherheitslücke, die für Privatpiloten oder bestimmte Teile ihrer Privatpiloten keinerlei Zuverlässigkeitsüberprüfung durchführen. Die Bundesregierung hat daher gegenüber der EU-Kommission angeregt zu prüfen, wie diese Sicherheitslücke durch entsprechende Änderungen des maßgeblichen EU-Rechts geschlossen werden könnte.

Nach der Anhörung des Innenausschusses habe sich die AOPA an mehrere Bundestagsabgeordnete gewandt und um Unterstützung bei der Argumentation gegen die ZÜP gebeten. Auch alle Mitglieder des Innenausschusses wurden angeschrieben und auf die Argumentation des Bundesrats und der EU-Kommission hingewiesen. Die Abgeordneten hätten zwar Verständnis gezeigt, verwiesen aber sowohl auf die ablehnende Position des Bundesinnenministeriums, als auch auf das Waffengesetz, das ähnliche Überprüfungen wie die ZÜP vorsehe.

Entsprechend habe der Innenausschuss am 30. November 2016 die Forderung nach der Abschaffung der ZÜP für Privatpiloten nicht unterstützt. Am 1. Dezember 2016 Uhr hat der Bundestag – ohne weitere Aussprache – die Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes wie vom Bundesinnenausschuss eingereicht angenommen.

Weitere Informationen auf der Internetseite der AOPA.