Das Fliegen birgt trotz hoher Standards mehr Risiken als andere Hobbys. Damit Piloten im Ernstfall richtig abgesichert sind, geben wir in einer kleinen Serie einen Einblick in die wichtigsten Policen.

Die meisten Piloten beschäftigen sich mit Luftfahrtversicherungen nur, weil der Gesetzgeber die Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung vorschreibt oder in einem Schadenfall, wenn die Versicherung benötigt wird. Das Thema ist aber so wichtig, dass es in Grundzügen in der PPL-Ausbildung zum prüfungsrelevanten Stoff gehört. Im Schadenfall ist es manchmal zu spät, sich erstmals mit der Frage der richtigen Versicherung auseinanderzusetzen.

Um ein Flugzeug in Deutschland zum Verkehr zulassen zu können, muss es haftpflichtversichert sein. Diese Police ist an das jeweilige Luftfahrzeug gebunden. Die Halter-Haftpflichtversicherung gewährt Deckung, wenn ein Dritter außerhalb des Flugzeugs einen Schaden erleidet. Dritter kann beispielsweise der Hallennachbar sein, dessen Flugzeug man beim Rangieren beschädigt, oder der Landwirt, auf dessen Feld der Segelflieger außenlandet. Über die Halter-Haftpflichtversicherung werden auch Schäden reguliert, die Unbeteiligte am Boden, etwa beim Absturz eines Luftfahrzeugs, erleiden.

Die Mindestdeckungssumme für ein Flugzeug richtet sich nach dem maximal zulässigen Abfluggewicht. In Höhe dieser Summe haften der Halter und der Pilot des Flugzeugs verschuldensunabhängig. Das heißt, dass der Geschädigte nur seinen Schaden darlegen muss, ohne dem Halter oder Piloten ein Verschulden nachweisen zu müssen.

Die Deckungssummen liegen für von Privatpiloten üblicherweise geflogene Flugzeuge bei:
• 750 000 SZR (ca. 960 000 Euro) unter 500 kg MTOW
• 1 500 000 SZR (ca. 1 920 000 Euro) unter 1000 kg MTOW
• 3 000 000 SZR (ca. 3 840 000 Euro) unter 2700 kg MTOW

SZR steht für Sonderziehungsrecht und ist eine fiktive Währungseinheit bzw. Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds. Die gesetzlichen Haftungssummen werden üblicherweise in SZR ausgedrückt. Der Umrechnungskurs zu den vier wichtigsten Weltwährungen (US-Dollar, Euro, Yen und Britisches Pfund) wird daher auch täglich neu festgelegt. Hat der Pilot oder Halter einen Schaden schuldhaft verursacht – hier genügt leichte Fahrlässigkeit wie ein einfacher Flugfehler –, haftet er unbegrenzt mit seinem heutigen und künftigen Vermögen. Es ist also ratsam, zu überlegen, ob in der Haftpflichtversicherung die Absicherung durch die Mindestdeckungssumme ausreicht. Da spielt es keine Rolle, ob man nur Platzrunden oder lange Überlandstrecken fliegt.

Es kommt auch auf das individuelle Umfeld an, in dem sich der Pilot mit seinem Flugzeug bewegt. Ist er mit seinem Segelflugzeug auf Plätzen wie Innsbruck oder Samedan unterwegs, oder fliegt er regelmäßig Verkehrsflughäfen wie Stuttgart oder Nürnberg an? Wegen des großen Schadenpotenzials wäre eine höhere Deckungssumme zu empfehlen. Ein Beispiel: Bei einer Kollision zwischen einem Super-Puma-Helikopter und einer Katana in Österreich kamen acht Personen ums Leben, sieben davon an Bord des Hubschraubers. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme von 1 500 000 SZR (ca. 1 920 000 Euro) der Katana wären Pilot und Halter bei einem Mitverschulden von 50 Prozent hoffnungslos unterversichert gewesen.

Nimmt ein Pilot Gäste mit, ist eine Passagier-Haftpflichtversicherung (auch Frachtführer-Haftpflichtversicherung) vorgeschrieben. Diese leistet, wenn Flugzeugpassagiere oder deren Gepäck zu Schaden kommen. Eine Enthaftungserklärung, wie sie früher verwendet wurde, ist inzwischen unwirksam. Auch der Luftfrachtführer haftet, ohne dass ihm Verschulden nachgewiesen werden muss: pro Fluggast mit 250 000 SZR (ca. 320 000 Euro). Bei Verschulden – etwa durch einen zu langsamen Anflug oder wegen vergessener Landeklappen – haftet er sogar unbegrenzt.

Die in der Passagier-Haftpflichtversicherung vereinbarten Deckungssummen von 600 000 Euro je Fluggast reichen bei heute anfallenden Schadenersatzforderungen – wie für eine Rentenzahlung – oft nicht aus. Es ist also sinnvoll, eine sogenannte CSL-Deckung (engl.: Combined Single Limit) zu wählen, die eine Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung mit einer gemeinsamen Deckungssumme vereint. Das hat den großen Vorteil, dass die Deckungssumme da zur Verfügung steht, wo sie gebraucht wird, und das sind bei den meisten Flugunfällen die Personenschäden der Fluggäste. Für Behandlungskosten, Verdienstausfall und eine eventuelle spätere Rente sind schnell einige 100 000 Euro pro Person an Schadenersatzleistung fällig. Hatte der Halter keine Passagier-Haftpflichtversicherung abgeschlossen oder war die Deckungssumme nicht ausreichend, haften der Pilot oder im schlimmsten Fall seine Erben mit ihrem Privatvermögen für den gesamten Schaden. Auch hier sollte man sich Gedanken über die Höhe der Deckungssumme machen.